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Sachstand zu Stuttgart 21 nach dem Stresstest

Veröffentlicht in Landespolitik

Wichtigstes Ergebnis der Schlichtung von Heiner Geißler Ende 2010 war die Forderung an die Bahn, mittels einer Simulation auf Basis des vorgestellten Fahrplans nachzuweisen, dass der Tiefbahnhof in der Spitzenstunde 30 Prozent mehr Züge – das heißt 49 statt heute 37 Züge – bei guter Betriebsqualität bewältigen kann („Stresstest“). Befürworter und Gegner waren übereingekommen,
das Schweizer Verkehrsberatungsunternehmen SMA mit der Bewertung der Stresstestergebnisse zu beauftragen. Gestern hat die SMA nun ihre Ergebnisse vorgelegt.

  • Zentrale Aussage der SMA: „Unsere Prüfung der Simulationsergebnisse hat gezeigt, dass die geforderten 49 Ankünfte im Hauptbahnhof Stuttgart in der am meisten belasteten Stunde und mit dem der Simulation unterstellten Fahrplan mit wirtschaftlich optimaler Betriebsqualität abgewickelt werden können. Die vom Schlichter geforderten anerkannten Standards des Eisenbahnwesens sind eingehalten.“
  • SMA zum Thema Verspätungen: „Es kommt zu einem leichten Verspätungsaufbau im Zulauf zum Hauptbahnhof und anschließend auch wieder auf der Wegfahrt von Stuttgart nach außen. Die im Hauptbahnhof eingeplanten Fahrplanreserven erlauben dagegen einen Verspätungsabbau, der größer als die beiden anderen Durchschnittswerte ist, woraus sich die Gesamteinstufung‚wirtschaftlich optimal‘ mit leicht abnehmender Verspätungstendenz ergibt.“
  • SMA zum Thema Ergänzungen der Infrastruktur: Notwendig: Ausrüstung der neuen Strecken zusätzlich mit konventioneller Leit- und Sicherungstechnik sowie zweigleisige westliche Anbindung des Flughafens an die Neubaustrecke; dies bedeutet eine moderate Erhöhung der Kosten um ca. 40 Millionen Euro. Nicht notwendig: Erweiterung des Tiefbahnhofs um ein 9. und 10. Gleis sowie die so genannte P-Option (Verbindung Zulaufstrecken von Zuffenhausen an jene aus Richtung Bad Cannstatt)
Der Stresstest hat also den in der Schlichtung geforderten Leistungsnachweis in der Spitzenstunde eindeutig erbracht. Jetzt werden die Weichen für die im Koalitionsvertrag verankerte Volksabstimmung im Herbst gestellt.
  • Am Dienstag nächster Woche wird das Kabinett den Entwurf des Ausstiegsgesetzes beschließen, der dann während der Sommerpause in die Anhörung geht. Ziel ist, das Ausstiegsgesetz im September bewusst im Landtag scheitern zu lassen, um es dann in die Volksabstimmung zu geben. Aufgrund der umfangreichen Vorbereitungen erfolgt der der Volksentscheid dann im November.
  • Inhalt des Ausstiegsgesetzes ist die einseitige Kündigung der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen des Landes. Es geht dabei um den Finanzierungsbeitrag in Höhe von 824 Millionen Euro. Bestandteil des zur Abstimmung gestellten Gesetzesentwurfs ist dabei auch, welche Kosten auf das Land im Falle eines solchen Ausstiegs zukommen.
  • Im Schlichterspruch heißt es hierzu: „Bei einem Ausstieg aus Stuttgart 21 entstünden den Projektträgern hohe Kosten. Eine der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften kommt zu der Auffassung, dass ein Ausstieg rund eine Milliarde Euro kosten würde, die beiden anderen gehen sogar von Kosten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aus.“ Und im letzten Satz: „Das ist viel Geld dafür, dass man am Ende nichts bekommt“, so Heiner Geißler.
 

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