Veröffentlicht in MdB und MdL
am 04.09.2010 von SPD Ludwigsburg
Bei Unfällen und Notfällen ist jede Minute kostbar. Daher schreibt auch das neue Rettungsdienstgesetz einen Rettungsdienstplan vor, in dem der bodengebundene Rettungsdienst aus notfallmedizinischen Gründen eine sogenannte Hilfsfrist von nicht mehr als 10 Minuten, höchstens 15 Minuten gewährleisten soll. Bereits im Frühjahr dieses Jahres haben Fachleute des Rettungsdienstes öffentlich in Frage gestellt, ob diese Hilfsfristen vor allem in den Strohgäugemeinden Hemmingen, Ditzingen und Gerlingen eingehalten werden, nachdem bekannt wurde, dass die Rettungswache Ditzingen – wohl aus Kostengründen – nachts nicht mehr besetzt ist.
