SPD Kornwestheim

 

Stimmzettel liegen bereit

Veröffentlicht in Presseecho

Artikel aus der Kornwestheimer Zeitung
vom 24.05.2007

Briefwahl: Unterlagen beantragen

Kornwestheim (red). Die Stadt Kornwestheim hat damit begonnen, die Wahlbenachrichtigungskarten für die Oberbürgermeisterwahl am 24. Juni zu verschicken. Wahlberechtigte, die bis zum 3. Juni noch keine Karte erhalten haben, sollen sich ans Briefwahlbüro wenden.

Ab Donnerstag, 31. Mai, hält die Stadt die Stimmzettel für die Wahl bereit, am selben Tag beginnt der Versand der Briefwahlunterlagen. Diese können laut Verwaltung beim Einwohnermeldeamt im Briefwahlbüro, Zimmer 3 des Rathauses am Jakob-Sigle-Platz 1, beantragt werden. Wahlberechtigte haben auch die Möglichkeit, an Ort und Stelle zu wählen, Wahlkabine und Wahlurne stehen zu diesem Zweck bereit.

Was Briefwähler beachten müssen, erklärt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung: Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss den Stimmzettel persönlich kennzeichnen und in den amtlichen blauen Wahlumschlag legen. Der Wahlumschlag muss verschlossen werden. Auf der Vorderseite des Wahlscheins muss die vorgedruckte "Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl" unter Angabe von Ort und Datum unterschrieben werden. Der unterschriebene Wahlschein im verschlossenen Umschlag wird in den hellroten Wahlbriefumschlag gelegt, der ebenfalls verschlossen wird. Der Wahlbrief muss spätestens um 18 Uhr am Wahltag beim Bürgermeisteramt eingegangen sein. "Geht ein Wahlbrief verspätet ein, so gilt die Stimme als nicht abgegeben", erklärt die Verwaltung.

Wird der Wahlbrief innerhalb des Bundesgebietes im hellroten Wahlbriefumschlag als einfacher Brief zur Post gegeben, so braucht er vom Wähler nicht frankiert zu werden. Wer den Brief aus dem Ausland nicht im amtlichen Wahlbriefumschlag oder als Einschreiben, per Eilsendung oder Luftpost schickt, muss ihn dagegen frankieren. Wird der Wahlbrief mit der Post verschickt, müssen die Wähler darauf achten, dass er spätestens am Wahlsonntag beim Bürgermeisteramt eingegangen ist. "Die Stimmabgabe ist bei der Briefwahl nur gültig, wenn die ,Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl" auf der Vorderseite des Wahlscheins mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und der Wahlschein dem Wahlbriefumschlag beigefügt ist", schreibt die Verwaltung.

Wer die Briefwahl im Auftrag für einen anderen Wähler beantragt, muss seine Berechtigung hierzu durch eine geeignete Vollmacht nachweisen. Wahlberechtigte, die nicht schreiben oder lesen können oder durch körperliche Gebrechen daran gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich von einer Vertrauensperson unterstützen lassen. "In diesem Fall wird die ,Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl" von der Vertrauensperson unterzeichnet." Die Vertrauensperson ist laut Verwaltung zur Geheimhaltung verpflichtet. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt. Schriftlich Bevollmächtigte können die Unterlagen für andere Wahlberechtigte in Empfang nehmen.

Das Wahlbüro des Einwohnermeldeamtes ist montags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet. Informationen zur Wahl werden vom Wahlamt, Telefon 202-80 40, -80 39 oder -87 08 erteilt.

Aktualisiert: 24.05.2007, 06:16 Uhr

 

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